Eintragungsverfahren in Deutschland

Wie die Eintragung ins Handelsregister in Deutschland abläuft und welche Rolle das Amtsgericht spielt. Unsere Spezialisten begleiten Sie durch das Verfahren.

Über das deutsche Haldelsregister ?

Das Trade Register ist auch als Handelsregister (auch Handelsregisterbehörde) bekannt. Es ist das ofizielle Institut, bei dem alle Firmen eingetragen werden müssen. Das deutsche Handelsregister fällt unter den Regelungen und der Aufsicht der lokalen Bezirksgerichte, auch als Amtsgerichte bekannt. Das deutsche Handelsregister beschäftigt sich grundsätzlich mit der Eintragung von Firmen in Deutschland aber auch mit der öffentlichen Zurverfügungstellung von Informationen über Firmen. Es ist eine Pflicht des Handelsregisters in Deutschland, die eintragungspflichtigen Tatsachen der Unternehmen nach Prüfung einzutragen und öffentlich bekannt zu machen.

Das Handelsregister in Deutschland ist in 2 Abteilungen geteteilt. Abteilung A (HRA) umfasst Einzelkaufleute (e.K.) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG). Abteilung B (HRB) umfasst Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG).

Wie kann ein Unternehmen bei dem deutschen Handelsregister eingetragen werden ?

Für die Eintragung von Unternehmen in Deutschland sind eine Reihe von Unterlagen einzureichen. Diese müssen notariell beglaubigt und dem lokalen Amtsgericht vom Notar ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Die lokalen Behörden werden binnen einem Monat darüber  entscheiden ob der Antrag vollständig ist. Nach Erstellung des Eintragungszertifikates, übermittelt das Handelsregister die betreffenden Informationen sowohl der Industrie-und Handelskammer als auch den Steuerbehörden damit diese von der Neugründung in Kenntnis gesetzt werden.

Wie kann ich Zugriff auf das deutsche Handelsregister haben ?

Das Handelsregister in Deutschland ist ein öffentliches Institut und erlaubt den Interessierten den Zugriff auf die Datenbasis. Kontaktieren Sie uns für weitere Details.

, Attorney at Law · 6. Oktober 2026